Vermessung und Bewertung 

 

 

  • ein Haus bauen
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    Das Vorhaben wird von der Planung bis zur Fertigstellung vermessungstechnisch begleitet.

     

    Planungs- und Genehmigungsphase

    Es wird ein Lageplan erstellt, zunächst als Bestandsplan. Er dient den Bauherren und Architekten bei der Planung des Bauvorhabens. Nach erfolgter Planung entsteht aus dem Bestandsplan mit dem Projekteintrag und der Nutzungsberechnung der "amtliche Lageplan". Er ist Teil der Bauvorlage für das Anzeige- oder Genehmigungsverfahren.

     

    Bauphase

    Vor Baubeginn wird die geplante Geometrie des Gebäudes in der Örtlichkeit abgesteckt. Nach Baubeginn kann eine Kontrollvermessung (Einhaltung von Lage, Höhe, Grenzabständen und Fluchtlinien) durchgeführt werden. Wenn die Baugenehmigung entsprechende Auflagen enthält, besteht auch eine Verpflichtung zur Kontrollvermessung.

     

    Fertigstellung

    Nach der Fertigstellung wird das Gebäude vermessen. Diese Vermessung dient der Aktualisierung des amtlichen Kartenwerks. 


        

     

    Kontakt:
    Dipl.-Ing. Hartmut Köhnke

    Öffentlich best. Vermessungsing.

    Straße am Flugplatz 6 A

    12487 Berlin

    Telefon: 030 / 20 65 38 22

    Mobil: 0160 / 97 94 94 59

     

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